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   FG Hamburg, 08.12.2004 - II 120/04   

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https://dejure.org/2004,20596
FG Hamburg, 08.12.2004 - II 120/04 (https://dejure.org/2004,20596)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08.12.2004 - II 120/04 (https://dejure.org/2004,20596)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - II 120/04 (https://dejure.org/2004,20596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b § 12 Nr. 1 Satz 2
    Zur Frage der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten für ein Arbeitszimmer, das nur für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung genutzt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01

    Gemischt genutzter privater PC

    Auszug aus FG Hamburg, 08.12.2004 - II 120/04
    Nach der Rechtsprechung ist jedoch bei Computern eine Ausnahme von dem aus § 12 EStG resultierenden Abzugs- und Aufteilungsverbot vorzunehmen (siehe BFH vom 19.02.2004, VI R 135/01, BFHE 205, 220 , HFR 2004, 619; BFH vom 10.03.2004, VI R 44/02, BFH/NV 2004, 1242 ).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus FG Hamburg, 08.12.2004 - II 120/04
    Nur eine ganz untergeordnete private Mitbenutzung ist unschädlich (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19.10.1970, GrS 2/70, BStBl II 1971, 17 ).
  • BFH, 19.08.1988 - VI R 69/85

    Kosten eines Durchgangszimmers ausnahmsweise als Aufwendungen für ein häusliches

    Auszug aus FG Hamburg, 08.12.2004 - II 120/04
    Indizielle Bedeutung erlangt bei dieser Beurteilung nicht zuletzt, ob die Art und der Umfang der Tätigkeit einen besonderen Raum erfordern und in welchem Umfang die Benutzung eines solchen Raumes notwendig ist (Urteile des BFH vom 28.10.1964, IV 168/63 S, BStBl III 1965, 16, und vom 19.08.1988, VI R 69/85, BStBl II 1988, 1000 ).
  • BFH, 28.10.1964 - IV 168/63 S

    Aufwendungen für einzelne Räume einer Wohnung als Betriebsausgaben -

    Auszug aus FG Hamburg, 08.12.2004 - II 120/04
    Indizielle Bedeutung erlangt bei dieser Beurteilung nicht zuletzt, ob die Art und der Umfang der Tätigkeit einen besonderen Raum erfordern und in welchem Umfang die Benutzung eines solchen Raumes notwendig ist (Urteile des BFH vom 28.10.1964, IV 168/63 S, BStBl III 1965, 16, und vom 19.08.1988, VI R 69/85, BStBl II 1988, 1000 ).
  • BFH, 10.03.2004 - VI R 44/02

    Privat angeschaffter PC - Aufteilung der Aufwendungen

    Auszug aus FG Hamburg, 08.12.2004 - II 120/04
    Nach der Rechtsprechung ist jedoch bei Computern eine Ausnahme von dem aus § 12 EStG resultierenden Abzugs- und Aufteilungsverbot vorzunehmen (siehe BFH vom 19.02.2004, VI R 135/01, BFHE 205, 220 , HFR 2004, 619; BFH vom 10.03.2004, VI R 44/02, BFH/NV 2004, 1242 ).
  • BFH, 21.01.1966 - VI 92/64

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten eines

    Auszug aus FG Hamburg, 08.12.2004 - II 120/04
    Aufwendungen für ein in der Wohnung des Steuerpflichtigen eingerichtetes Arbeitszimmer können grundsätzlich dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn dieses Zimmer zur Erzielung steuerrelevanter Einkünfte genutzt wird, die Aufwendungen also durch die Erzielung dieser Einnahmen veranlasst sind (Urteil des BFH vom 21.01.1966, VI 92/64, BStBl III 1966, 219).
  • FG Nürnberg, 26.10.2004 - II 373/02

    Kein Anspruch auf Erlass festgesetzter Zinsen nach § 233a AO, wenn ein

    Auszug aus FG Hamburg, 08.12.2004 - II 120/04
    Dem Gericht liegen die Klageakte zu II 373/02, die Einkommensteuerakten Band V, die Klageakten der Verfahren zu II 373/02 und zu III 52/96, die Rechtsbehelfsakten und ein Anlagenordner (Steuernummer ...) vor.
  • FG Nürnberg, 19.03.2012 - 3 K 308/11

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer für die Verwaltung einer

    Um einen Missbrauch dergestalt zu vermeiden, dass Kosten der privaten Lebensführung in den beruflichen bzw. betrieblichen Bereich verlagert werden, ist es abweichend vom sonstigen Betriebsausgaben- und Werbungskostenbegriff sachgerecht, insoweit auf die Erforderlichkeit des Aufwandes abzustellen (BFH-Urteil vom 27.09.1996 VI R 47/96, BStBl II 1997, 68; Urteile des Hessischen Finanzgerichts vom 21.11.2000 13 K 1005/00, EFG 2001, 489; und des Finanzgerichts Hamburg vom 13.07.2005 V 13/00, EFG 2006, 60; offen gelassen im Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 08.12.2004 II 120/04, juris; und im Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19.03.2009 1 K 1167/06, juris).
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